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Leistungen


Folgende Praxisgeräte und Testmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

 

  • EKG Ruhe EKG mit 12 Ableitungen und Vektorbestimmung

 

  • LZEKG EKG Ableitung über 24 Stunden zur Feststellung zwischenzeitlich auftretender Herzrhythmusstörungen

 

  • LZ RR Messung des Blutdrucks über einen Tag und die Nacht zur Feststellung des Blutdruckverhaltens

 

  • Ultraschall Erkennen von Veränderungen der Bauchorgane bei Beschwerden, Kontrolle von auffälligen Befunden

 

  • Mikrowelle Tiefenwärme zum Lösen von Blockaden, gegen Verspannungen und Schmerzen ohne starke Erwärmung der Haut

 

  • TENS Reizstrom zur Behandlung von muskulären Verspannungen, Blockierungen und Schmerzen durch Änderung der Reizstromleitung und muskulären Kontraktionen.

 

  • Gesundheitscheck für gesetzlich Versicherten alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr, für Privatversicherte und Selbstzahler jährlich möglich

 

  • Hautkrebsscreening für gesetzlich Versicherten alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr, für Privatversicherte und Selbstzahler jährlich möglich

 

  • Desease Management Programme strukturierte Untersuchungs- und Kontrollprogramme der gesetzlichen Krankenkassen bei Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) und koronarer Herzkrankheit (KHK)

 

  • Spirometrie (Lungenfunktionsmessung) Erkennen und Kontrolle von Lungenfunktionsstörungen und Lungenerkrankungen.

 

  • Reisemedizinische Beratung und Reisemedizinische Impfungen sind keine Kassenleistung, vor Fahrten ins Ausland kann eine Beratung sehr sinnvoll sein. Besonders im außereuropäischen Ausland gibt es Erkrankungen die eine Impfung und/oder andere vorbeugende Maßnahmen z.B. medikamentöse Prophylaxe in Malariagebieten, notwendig machen. Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Es besteht bei notwendigen Reiseimpfungen die Möglichkeit zur Kostenübernahme der Impfung bei einigen Krankenkassen. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

 

  • Impfungen sind bei der entsprechenden Notwendigkeit, gemäß den aktuellen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO), jederzeit möglich.

 

  • Labor Infektionstest(HIV, Hepatitis), Lebertest, Nierentest, Schwangerschaftstest, Prostatatest, Schilddrüsentest, Blutbildkontrolle, Gerinnungskontrolle, Blutgruppenbestimmung

 

  • Atteste für Führerschein, Sportbootführerschein, Berufstauglichkeit, Ausbildungstauglichkeit, Schulatteste

 

 

  • Botox Falten im Gesicht können als ausdrucksstark aber auch als störend empfunden werden. Besonders bei letzterem ist ein Blick in den Spiegel immer mit einer gewissen Unzufriedenheit verbunden. Im Rahmen von ästhetischen Behandlungen mit Botox oder mit Fillern (Aufspritzungen) können diese mit einem sehr guten kosmetischen Ergebnis behandelt werden. Je nach Ausprägung und Tiefe der Falten können diese reduziert werden oder ganz verschwinden.
    Behandlungen mit dem Botulinum-Toxin sind für verschiedene Bereiche zugelassen. Es gibt Erkrankungen, z.B. krankhaftes Schwitzen, bei denen die Kosten für die Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden.
    Behandlungen im Rahmen von ästhetischen Veränderungen, z.B. die Faltenbehandlung, sind ausschließlich privat zu bezahlen und werden auch von der Krankenkasse nicht erstattet. Wir bieten derzeit folgende Behandlungen an:

    -seitliche Augenpartie (Lachfältchen)
    -Glabellaregion (Zornesfalten)
    -Hyperhidrosis (übermäßiges Schwitzen) im Achselbereich

    Zu der Behandlung gehört nach einer ausführlichen Untersuchung und Beratung auch die Erstellung eines Behandlungsplanes. Bei medizinischen Leistungen wird dann eine Kostenübernahme für die Krankenkasse, im Rahmen der ästhetischen Faltenbehandlung wird ein Kostenaufstellung angefertigt.
    Das Botulinumtoxin wirkt indem es die Nerven hemmt, die für eine Muskelkontraktion zuständig sind. Dadurch kann man den Muskel willentlich nicht zusammenziehen lassen – die Haut glättet sich. Mit der Zeit läßt die Wirkung dann auch wieder nach, was eine erneute Therapie notwendig machen könnte.
    Die eigentliche Behandlung erfolgt dann über kleine Injektionen in der entsprechenden Region. Die Injektion wird mit einer sehr feinen Nadel durchgeführt, die kaum Beschwerden beim Einstich und auch eine mögliche Nachblutung fast unmöglich macht.
    Die Wirkdauer selbst ist sehr unterschiedlich. Bei der Faltenbehandlung ist eine Wirkung bis zu 3 Monaten, bei Behandlung der Achsel bis zu 10 Monaten möglich. Sollten Sie den Wunsch nach einer Beratung haben, können wir sehr gern einen Termin vereinbaren.

 

Nicht alle Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie können dennoch sinnvoll sein. Im diesem Falle muß der Arzt die Leistung als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen. Wir beraten Sie gern!